Liebe Freunde der alten Zweiräder, der VFV arbeitet aktiv in den politischen Gremien, um die Belange der Oldtimer-Motorrad-Fahrer zu vertreten. Ein erster Erfolg (die kleinen Kennzeichen für Motorräder bis Bj. 1958) ist uns vor einiger Zeit gelungen, jetzt bat mich Hannes Götze, unser VFV-Mann in Berlin, folgendes hier im Forum zu posten:
Der VFV hat im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) in Berlin vor etwa einem Jahr einen Antrag an das Verkehrsministerium gestellt, Motorrädern ohne oder mit unzureichender Beleuchtung (baujahrsbedingt) mit anklemmbaren Vorder-und Rücklicht, wie es bei Fahrrädern benutzt wird, die Zulassung zu erteilen.
Desweiteren wurde die Benutzung von mobilen Tachos für die Abnahme bei Prüforganisationen beantragt.
Beide Anträge wurden an den dafür zuständigen BLFA Technik (Bund-Länder-Fachausschuss) weitergeleitet. Mitte 2021 gab es einen Zwischenbescheid, in dem die positive Bearbeitung dargelegt wurde. Bei der letzten PAK-Sitzung wurde der endgültige positive Bescheid zu beiden Anträgen des BLFA durch den Leiter des PAK vorgetragen!
Wichtig: Der Beschluss des BLFA muss nunmehr in der StVO festgelegt werden, was noch eine gewisse Zeit dauern wird. D.h. erst nach Eintrag in der StVO kann entsprechend gehandelt werden.
Wir halten Euch auf dem Laufenden. Ich denke, dass dies gute Nachrichten insbesondere für Fahrer von Vorkriegsmaschinen sind!
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