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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 VFV Mitteilungen
terrotiste Offline

Admin


Beiträge: 2.526

16.06.2016 16:37
Fahrverbot in Paris Antworten

Der ADAC hat gerade etwas zu diesem Thema veröffentlicht,
da scheint es möglicherweise Ausnahmegenehmigungen für klassische Fahrzeuge zu geben.

Zitat:
Der französische Gesetzgeber hat bereits vor einiger Zeit den gesetzlichen Rahmen für die Einführung von Umweltzonen in französischen Städten geschaffen, bislang hatte jedoch noch keine Kommune davon Gebrauch gemacht.

Relativ kurzfristig hat jetzt die Stadt Paris angekündigt, eine Umweltzone einzurichten, die Auswirkungen u. a. für alle Kfz mit Erstzulassung bis 1997 und älter (Zweiräder bis 2000 und älter) haben wird.

Hier lesen Sie die offizielle Verlautbarung der Stadt Paris (nur in französischer Sprache verfügbar): http://www.paris.fr/actualites/lutte-con...er-juillet-3612

Die Juristische Zentrale des ADAC hat eine Übersicht der bislang vorliegenden und vom französischen Partnerclub übermittelten Informationen und wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Zu welchem Zeitpunkt wird die Umweltzone eingeführt?
Welche Bereiche der Stadt Paris umfasst die Umweltzone?
Die Umweltzone der Stadt Paris wird zum 1. Juli 2016 eingeführt und umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique). Der Stadtautobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.

Welche Einschränkungen/Änderungen sind mit Einführung der Umweltzone verbunden?
Mit Einführung der Umweltzone besteht in der Stadt Paris ab 1. Juli 2016 ein Fahrverbot für ältere Kraftfahrzeuge und Krafträder an Wochentagen (Montag bis Freitag) zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Das Fahrverbot gilt also nicht nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Von dem Fahrverbot sind alle Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 umfasst. Laut Auskunft der Stadt Paris gelten die Regelungen und Ausnahmen auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Wie erfolgt der Nachweis der Einfahrberechtigung?
Der Nachweis der Fahrberechtigung erfolgt mittels der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein). Voraussichtlich zum Jahresbeginn 2017 ist in Frankreich die Einführung einer Umweltplakette („Pastille“ oder „Vignette“) geplant, die u. a. auch einen Nachweis für die Fahrberechtigung in der Pariser Umweltzone ermöglicht. Bislang wurde jedoch von offizieller Seite noch nicht bekanntgegeben, ab welchem Datum, wo und wie diese Plaketten erworben werden können bzw. ob auch ausländische Kraftfahrer eine solche französische Umweltplakette erwerben müssen oder vergleichbare ausländische (deutsche) Plaketten als Nachweis ausreichen.

Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?
Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:
•Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
•Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
•Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
•Kühl- und Tankfahrzeuge
•Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden (z. B. Stadtrundfahrten) mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
•Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung – dies Ausnahmeregelung soll grundsätzlich auch für im Ausland (also z.B. in Deutschland) zugelassene Oldtimer gelten.
•Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis


Weitere Ausnahmen (z. B. für besondere Veranstaltungen) können im Einzelfall bei der Präfektur der Stadt Paris beantragt werden.

Wie werden Verstöße geahndet?
Verstöße gegen das Einfahrverbot werden mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro (ab 1. Januar 2017: 78 Euro) geahndet, wobei Geldbußen allerdings erst ab Ende der französischen Schulferien zum 1. September 2016 verhängt werden sollen. Bis dahin sind Verstöße straffrei bzw. wird die Polizei bei Verstößen lediglich auf die neue Rechtslage hinweisen.

Derzeit prüfen auch die Städte Bordeaux, Grenoble und Strasbourg die Einführung von Umweltzonen.

Der französische Oldtimerverband FFVE hat seit Beginn der Diskussion um die Einführung der Umweltzonen für entsprechende Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge argumentiert. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel neben der Ausnahmeregelung in Deutschland auch von anderen Ländern als „Best Practice Beispiele“ aufgegriffen wird um dem Automobilen Kulturgut eine Chance zum dauerhaften Erhalt zu geben.


Salut Klaus

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kölnersammler Offline

VFV Vorstand


Beiträge: 20.484

06.08.2016 18:14
#2 RE: Fahrverbot in Paris Antworten

Laut "Markt" ist das nun durch. Darf nicht mehr nach Paris mit meiner alten BMW oder was auch immer. Alles vor 2000 hat Fahrverbot.
An einer Ausnahmeregelung für Oldtimer wird angeblich gearbeitet. Aber...was versteht der Pariser unter Oldtimer
Weitere "Metropolen" werden folgen...fürchte ich.
Gruß Horst

http://www.koelner-zweiraeder.de/

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